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    Rechtsstatus

    Formale Organisation der Deutschen Schule Stockholm 

    Die Deutsche Schule Stockholm ist eine vom schwedischen Staat anerkannte internationale Schule gemäß dem schwedischen Schulgesetz (2010:800), Kapitel 24, Paragraph 2-7, und unter Berücksichtigung der Verordnung (2015:801) über internationale Schulen. Für Kinder mit einer schwedischen Personennummer zahlt die Wohnsitzgemeinde ein Schulgeld an die Schule. Im Gegenzug ist der Schulträger gegenüber dem schwedischen Skolverket verantwortlich und gegenüber Skolinspektionen rechenschaftspflichtig.  

    Die Deutsche Schule Stockholm ist eine von der Bundesrepublik Deutschland anerkannte und zertifizierte „Exzellente Deutsche Auslandsschule“. Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt die Schule durch die im Auslandsschulgesetz (ASchulG) festgelegte personelle Förderung. Im Gegenzug ist der Schulträger gegenüber der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) verantwortlich und rechenschaftspflichtig. 

    Träger mit der wirtschaftlichen und rechtlichen Verantwortung für den Betrieb der Schule ist der gemeinnützige Deutsche Schulverein. Die Satzung ist Grundlage der staatlichen Anerkennung. Alle Eigen- und Fördermittel fließen ausschließlich und vollständig in die schulische Arbeit. Der Vorstand des Schulvereins arbeitet ideell und ehrenamtlich und legt auf der jährlichen Mitgliederversammlung Rechenschaft ab. An den Vorstandssitzungen nehmen jeweils ein*e Vertreter*in der Botschaft und der deutschen Gemeinde St. Getrud teil. 

    Die Lehrpläne der Deutschen Schule orientieren sich an den Kerncurricula für Deutsche Auslandsschulen und werden von der Kultusministerkonferenz (KMK) geprüft und genehmigt. Die Prüfungen und Abschlüsse werden unter Vorsitz und Verantwortung von Beauftragten der Kultusministerkonferenz (KMK) abgenommen. Ergänzend kann in der Jahrgangsstufe 12 nach schwedischem Recht bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen das schwedische Schülerexamen, der sog. „examensbevis“, abgelegt werden. Auf diese Weise kann ein bilingualer Doppelabschluss erworben werden. 

    Ab Klasse 5 wird der Unterricht zu ca. 85% von deutschsprachigen Lehrkräften nach den Vorgaben der von der Kultusministerkonferenz genehmigten schulinternen Lehrpläne bzw. Kerncurricula erteilt. Die Fächer Schwedisch, schwedische Geschichte und Geographie sowie schwedische Gemeinschaftskunde – 5 bis 7 Wochenstunden pro Jahrgang – werden von schwedischsprachigen Lehrkräften unterrichtet. 

    Für deutschsprachige Schüler*innen, die bereits eine andere Schule besucht haben und erst in einer höheren Klasse an die Deutsche Schule Stockholm wechseln („Seiteneinsteiger*innen“), findet Unterricht in „Schwedisch als Fremdsprache“ statt. Das Erlernen der schwedischen Sprache und die Teilnahme am schwedischsprachigen Unterricht sind für alle Schüler*innen obligatorisch und werden nach 3 Halbjahren auch benotet. 

    Der erfolgreiche Abschluss der Jahrgangsstufe 10 im gymnasialen Bildungsgang entspricht in seiner Berechtigung dem Realschulabschluss („Mittlere Reife“). Schüler*innen im Realschulbildungsgang schließen die Schulbildung in der 10. Jahrgangsstufe mit den Prüfungen zum mittleren Schulabschluss (Realschulprüfung) ab. 

    Die höchsten Bildungsabschlüsse an der Deutschen Schule Stockholm sind das Deutsche Internationale Abitur (DIA) und ergänzend, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, das schwedische Abschlusszeugnis „Examensbevis“.  

    Die Interessen der Schüler*innen werden durch gewählte Klassen-, Stufen- und Schülersprecher*innen vertreten. Alle Kinder und Jugendlichen können sich in der Schüler*innenmitverwaltung (SMV) sowie in der Kinderkonferenz der Grundschule und den Parlamenten der Unter-, Mittel- und Oberstufe engagieren.  

    Zur Schulleitung gehören der/die deutsche Schulleiter*in, seine/ihre Stellvertreter*in, der/die schwedische Stellvertreter*in, der/die Oberstufenkoordinator*in, der/die Mittelstufenkoordinator*in, der/die Grundschulleiter*in, der/die Verwaltungsleiter*in und der/die HR-Manager*in. 

    Wettbewerbe
    International anerkannt