Bearbeitung von Beschwerden

Grundsätze

Die Deutsche Schule Stockholm (DSS) strebt eine effektive und reibungslose Kommunikation mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler von Schule und Kindergarten an.

Es kann aus vielerlei Anlässen im schulischen Leben vorkommen, dass Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern mit dem, was in der Schule geschieht, oder mit einzelnen Entscheidungen nicht einverstanden sind. Dies ist normal und alle Beteiligten sollten eine solche Situation nutzen, um die schulische Arbeit zu verbessern, wo es nötig ist. In diesem Sinne ist die Kritik an der Schule ein nützlicher Hinweis. Andererseits ist zu bedenken, dass oftmals die beanstandete Entscheidung oder der kritisierte Zustand auf der Basis von Gesetzen und Verordnungen beruht oder diese das Ergebnis einer sorgfältigen pädagogischen Abwägung hinsichtlich Gleichbehandlung und Einzelfallkontext ist und dann eine Änderung nicht angezeigt ist.

Vor einer Beschwerde soll immer das Gespräch stehen. Eltern und Schüler müssen ihre Kritik dort anbringen, wo die Beanstandung angesiedelt ist, und versuchen, eine einvernehmliche Regelung zu finden. Die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer müssen die Bedenken und Sorgen ernst nehmen, ihre Entscheidungen und ihre Vorgehensweise erläutern und ihrerseits das Einvernehmen suchen. Ziel ist es, in gegenseitigem Respekt Lösungen zu finden, die den Weg der formellen Beschwerde unnötig machen.

Routine

Gemäß Schulgesetz Kapitel 4 – Paragraph 8 hat die Schule einen Prozess definiert für die Behandlung von Beschwerden und Einwänden. Mitteilungen via E-Mail werden zeitnah (i.d.R. in ein bis zwei Arbeitstagen) beantwortet. In gewissen Fällen kann das Beschaffen von ausreichend Information zur Beantwortung einer Frage etwas länger dauern.

Nachstehender Ablauf gilt für die Einreichung von Beschwerden:

Schritt 1 – Die betroffenen Person kontaktieren

Die durch die Beschwerde betroffene Person direkt persönlich oder via E-Mail kontaktieren und um ein Gespräch bitten mit dem Ziel, das Problem im Sinne der oben genannten Grundsätze zu lösen.

Schritt 2 – Klassenlehrer oder direkten Vorgesetzten kontaktieren

Wenn das Problem im 1. Schritt nicht gelöst werden konnte oder falls in besonderen Einzelfällen der Kontakt mit der betreffenden Person nicht zumutbar ist, kann der direkte Vorgesetzte kontaktiert werden. Ausnahme: ab Mittelstufe am Gymnasium soll der Klassenlehrer kontaktiert werden.

Schritt 3 – Leitung kontaktieren

Wenn das Problem im 2. Schritt nicht gelöst werden konnte oder falls in besonderen Einzelfällen der Kontakt mit der betreffenden Person nicht zumutbar ist, kann das für die Abteilung zuständige Leitungsmitglied kontaktiert werden. In der Grundschule ist das die Grundschulleitung, in der Unter- und Mittelstufe (Jg. 5-9) bzw. in der Oberstufe (Jg. 10-12) sind es die jeweiligen Koordinatorinnen, im Kindergarten die Kindergartenleitung, im Freizeitheim die Leitung des Freizeitheims und in allen übrigen Fällen der Schulleiter. Sie werden den Sachverhalt prüfen und über den weiteren Ablauf informieren.

Schritt 4 – Schulträger kontaktieren und formale Beschwerde einlegen

Bei weiter anhaltender Unzufriedenheit kann der Schulträger der DSS über das nachstehende Formular kontaktiert werden und damit eine formale Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerde kann nur für 1 Schülerin/Schüler oder eine allgemeine Situation eingereicht werden. Bei Beschwerden, welche mehrere Schülerinnen/Schüler oder Situationen betreffen, müssen mehrere Beschwerden eingereicht werden.

Das Absenden des Formulars wird bestätigt. Innerhalb von zwei Wochen während der schulischen Unterrichtszeiten wird die Beschwerde beantwortet. Dauern die Bearbeitung und Beantwortung wegen der Komplexität der Frage oder aus anderen Gründen länger, informieren wir darüber.

Alle formalen Beschwerden werden geprüft, bearbeitet und dokumentiert. Ein Rapport zum Inhalt der Beschwerde und den getroffenen Maßnahmen wird dem Schulvorstand vorgelegt. Alle Angaben werden vertraulich und entsprechend geltenden GDPR-Regeln behandelt.

Formular Beschwerde